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Um den EGFL, sobald dies technisch machbar ist, mit den allgemeinen Rechnungsführungs- und Haushaltsverfahren in Einklang zu bringen, sollte es möglich sein, Einzelmittelbindungen für die Durchführung von Zahlungen vorzunehmen, ohne dass hierfür zunächst eine vorläufige globale Mittelbindung vorgenommen werden muss, bevor innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Monaten oder — unter bestimmten Voraussetzungen — eines längeren Zeitraums Einzelmittelbindungen erfolgen. Um im ersten Monat des Haushaltsjahres Einzelmittelbindungen und Zahlungen vornehmen zu können, sollten darüber hinaus im Dezember die laufenden Verwaltungsausgaben für den EGFL zu den Ausgabenarten hinzugerechnet werden, für die im Voraus geleistete Zahlungen bewilligt werden.
Wird eine vorläufige globale Mittelbindung gemäß Absatz 2 vorgenommen, wird für die Ausgaben der in den Vorschriften über den EGFL genannten Dienststellen und…
Für Einzelmittelbindungen und vorläufige Mittelbindungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, deren Umsetzung sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstreckt, gilt,…
Vorläufig: Vorläufige Mittelbindungen dienen der Deckung laufender Managementausgaben des EGFL gemäß Artikel 11 Absatz 2 oder laufender Verwaltungsausgaben, für…
laufende Managementausgaben im Rahmen des EGFL, sofern sich solche Ausgaben auf einen bestehenden Basisrechtsakt stützen, und nur bis zu drei Vierteln der vom…
Eine Mittelbindung besteht darin, die Mittel vorzumerken, die erforderlich sind, um Zahlungen, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen ergeben, zu einem…
Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel können nach der endgültigen Feststellung des Haushaltsplans mit Wirkung vom 1. Januar gebunden werden. Die Ausgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.