Erwägungsgrund 111 32024R2509
Das Gremium sollte die kohärente Funktionsweise des Früherkennungs- und Ausschlusssystems sicherstellen. Das Gremium sollte sich aus einem ständigen Vorsitzenden, einem den Vorsitz vertretenden ständigen stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter des antragstellenden Anweisungsbefugten zusammensetzen.