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In Bezug auf die verschiedenen Zahlungen, die Anweisungsbefugte vornehmen können, sollte — im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung — Klarheit hinsichtlich der verschiedenen Zahlungsarten geschaffen werden. Die Vorschriften für die Abrechnung von Vorfinanzierungen sollten präzisiert werden, insbesondere für Fälle, in denen keine Zwischenabrechnung möglich ist. Deshalb sollten geeignete Bestimmungen in die eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen aufgenommen werden.
Der zuständige Anweisungsbefugte rechnet die Vorfinanzierungen in regelmäßigen Abständen ab, und zwar entsprechend dem wirtschaftlichen Charakter des Projekts…
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollte sich die Kommission bei der Auszahlung von Vorfinanzierungsbeträgen durch Garantien absichern. Für…
Für die Beteiligung an der Finanzierung der Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung sind nähere Vorschriften festzulegen. Es müssen Maßnahmen getroffen…
Zwar sollte das Potenzial, das eine häufigere Nutzung vereinfachter Finanzierungsformen bietet, umgesetzt werden, doch muss gleichzeitig sichergestellt werden,…
Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Haushaltsvorschriften sollten einfach und klar gehalten werden, damit im Hinblick auf die Empfänger von…
Zahlungen können als Vorfinanzierung, Zwischenzahlungen oder Zahlungen des Restbetrags der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr geleistet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.