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Die Unionsquoten für Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2025 wurden auf der ICCAT-Jahrestagung 2024 im Einklang mit mehreren ICCAT-Empfehlungen angepasst, nach denen die Union auf Antrag einen bestimmten Prozentsatz ihrer ungenutzten Fangmöglichkeiten von 2023 auf 2025 übertragen darf. Bis zu einer solchen Anpassung der Unionsquoten nach dem Unionsrecht sollten die Quoten für einzelne Mitgliedstaaten auf der Grundlage der von der ICCAT vor einer solchen Übertragung vereinbarten Gesamtquote der Union für 2025 festgelegt werden.
Ein Mitgliedstaat kann die Übertragung von höchstens 20 % seiner jährlichen Quote von einem Jahr auf das folgende Jahr beantragen. Der betreffende Mitgliedstaat…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen darf die Union auf Antrag einen festgesetzten prozentualen Anteil ihrer Quoten aus nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen kann die Union auf Antrag einen Prozentsatz ihrer ungenutzten Quote für ICCAT-Bestände vom vorletzten oder vorangegangenen…
Im Rahmen mehrerer Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of…
Die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten für bestimmte Bestände wurden auf der Grundlage der von der ICCAT bestimmten Gesamtquote der Union für 2022 vor der…
Die Bestände, für die ein höherer Prozentsatz als 25 % gelten sollte, sollten auf der Grundlage der Analyse der Ausschöpfung der Quote im jeweils ersten Quartal…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.