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Diese Verordnung sollte die IPCR ergänzen, die vom Rat gemäß dem Beschluss 2014/415/EU des Rates im Hinblick auf die Arbeit des Rates zu den Auswirkungen sektorübergreifender Krisen auf den Binnenmarkt gesteuert wird, die eine Beschlussfassung in Bezug auf die Eventualfallplanung und die Durchführung von Wachsamkeits- und Notfallmaßnahmen erfordern. Diese Verordnung sollte die IPCR gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 des Rates unberührt lassen.
Die Verordnung zur Aktivierung des Notfallrahmens lässt den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die allgemeine…
Diese Verordnung lässt die Verfahren und Rahmen für die Koordinierung der Krisenreaktion auf Unionsebene, insbesondere die Richtlinie (EU) 2022/2555, das mit…
Um für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts im Falle eines Binnenmarkt-Notfalls gemäß der Verordnung (EU) 2024/2748 des Europäischen Parlaments und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der…
Die Vorkehrungen für die Koordinierung im Rat sollten sich auf die vom Rat am 25. Juni 2013 gebilligte Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf…
Die vorliegende Verordnung sollte die im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates getroffenen Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.