Erwägungsgrund 59 32025R2643
Für ein effizientes Verfahren für die Einrichtung einer SEAP müssen die Mitgliedstaaten, die assoziierten Länder oder die Ukraine, wenn sie eine SEAP einrichten wollen, bei der Kommission einen Antrag stellen, und diese sollte prüfen, ob die vorgeschlagene Satzung der SEAP mit der vorliegenden Verordnung in Einklang steht. Ein solcher Antrag sollte eine Erklärung des Mitgliedstaats enthalten, in dem die SEAP ihren satzungsmäßigen Sitz haben soll, mit der die SEAP ab ihrer Einrichtung als internationale Einrichtung oder Organisation für die Zwecke der Anwendung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/262 anerkannt wird. Die Kommission sollte den Antrag unverzüglich prüfen, idealerweise innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags. Die Kommission sollte die EDA zu diesem Zweck ersuchen können, ihr Fachwissen beizutragen.