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Ein Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — PRB) sollte eingesetzt werden, um die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung zu beraten und zu unterstützen. Mit dem Aufbau des PRB sollte gewährleistet werden, dass seine Aufgaben mit dem erforderlichen Fachwissen und der Unabhängigkeit von öffentlichen oder privaten Interessen wahrgenommen werden und dass er sich auf zweckgebundene Ressourcen stützen kann. Der PRB sollte an die Stelle des nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 eingerichteten Leistungsüberprüfungsgremiums treten und dessen Nachfolger sein.
Es wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — im Folgenden „PRB“) eingesetzt. Der PRB wird…
Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB)…
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden…
Der PRB sollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von der Kommission gestellt wird. Für die Zwecke der Vorbereitung des Inhalts und der Ausrichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.