Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — im Folgenden „PRB“) eingesetzt. Der PRB wird von seinem Vorsitzenden vertreten und von einem Sekretariat unterstützt.
Die Rolle des PRB besteht in der Unterstützung der Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der detaillierten Funktionsweise des Leistungssystems und der Gebührenregelung, die in den Artikeln 21 bis 27 beziehungsweise 29 bis 32 festgelegt ist, sowie gemäß Artikel 34 und gemäß den in den Artikeln 28 und 33 genannten Durchführungsrechtsakten. Zu diesem Zweck legt der PRB der Kommission gemäß den von ihr festgelegten Prioritäten Stellungnahmen, Empfehlungen, Anleitungen und Berichte vor.
Der PRB gibt Anleitungen zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden heraus und unterstützt diese auf Anfrage bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung.
Die vom PRB angenommenen oder bereitgestellten Stellungnahmen, Berichte und Anleitungen sind nicht verbindlich. Der PRB hat eine rein beratende Rolle. Er hat abgesehen von der Annahme seiner Stellungnahmen, Empfehlungen, Anleitungen und Berichte keine Regulierungsfunktion oder sonstigen Entscheidungsbefugnisse.
Ein Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — PRB) sollte eingesetzt werden, um die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der…
Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden…
Nach dem in Artikel 5 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren kann die Kommission Eurocontrol oder eine andere unparteiische und kompetente Stelle benennen, die…
Der PRB sollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von der Kommission gestellt wird. Für die Zwecke der Vorbereitung des Inhalts und der Ausrichtung…
Der Beratende Ausschuss für Leistungen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.