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Eine Reihe von Netzfunktionen, wie etwa die Verkehrsflussregelung, müssen zentral von einer einzigen Stelle koordiniert werden, um die von den Mitgliedstaaten und den zuständigen am Betrieb Beteiligten getroffenen Maßnahmen zu unterstützen. Daher sollte eine Reihe von Aufgaben, die zur Wahrnehmung dieser Funktionen beitragen, von einem Netzmanager ausgeführt werden, in dessen Tätigkeit alle am Betrieb Beteiligten einbezogen werden sollten. Die besonderen Aufgaben des Netzmanagers sollten in dieser Verordnung festgelegt werden. Der Netzmanager sollte von der Kommission benannt werden.
Um die in Artikel 37 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung genannten Ziele zu erreichen, stellt die Kommission mit Unterstützung der Agentur gemäß der Verordnung…
Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der eigenen Steuerungsfähigkeit der Betreiber von Übertragungsnetzen und derjenigen der ihnen unmittelbar oder mittelbar…
er trägt zur Ausarbeitung des Europäischen Rahmens für das Kapazitätsmanagement, des Europäischen Rahmens für die Koordinierung des grenzüberschreitenden…
Die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen am Betrieb Beteiligten führen die Netzfunktionen mit dem Beitrag des Netzmanagers gemäß Artikel 38 Absatz 6 und dem…
„Netzmanager“ die Stelle, die mit den Aufgaben betraut ist, die erforderlich sind, um im Einklang mit Artikel 38 zur Wahrnehmung der in Artikel 37 genannten…
die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Vorhabenträgers,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.