Erwägungsgrund 36 32023R0956
Aluminiumerzeugnisse sollten im CBAM erfasst werden, da hier ein hohes Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Darüber hinaus stehen Aluminiumerzeugnisse in manchen industriellen Anwendungen wegen ihrer sehr ähnlichen Merkmale in direkter Konkurrenz zu Stahlerzeugnissen.