Art. 58 32024R2594
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 52 gelten ab dem 1. Januar 2026 .
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 52 gelten ab dem 1. Januar 2026 .