Erwägungsgrund 2 32024R2838
Die Straffung der Berichtspflichten und die Verringerung des Verwaltungsaufwands stellen daher eine Priorität dar. Die Verordnungen (EU) Nr. 1379/2013, (EU) Nr. 167/2013 und (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten eine Reihe von Berichtspflichten in den Bereichen Vermarktungsnormen und Marktüberwachung, die im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 16. März 2023 mit dem Titel „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ vereinfacht werden sollten.