Erwägungsgrund 3 32024R2838
Mit dieser Verordnung werden Berichtspflichten aufgehoben beziehungsweise vereinfacht, die als nicht mehr notwendig angesehen werden; betroffen sind der Bereich der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die sich auf die Fischwirtschaft auswirken, sowie der Bereich der Typgenehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.