Erwägungsgrund 9 32024R2838
Gemäß Artikel 78 und Artikel 80 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über die Anwendung der Typgenehmigungsverfahren bzw. Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge unterrichten, und die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte vorlegen. Die Kommission hat im Jahr 2022 eine Studie zu den Themen durchgeführt, die Gegenstand dieser Informations- und Berichterstattungspflichten sind. Da in dieser Studie festgestellt wurde, dass die Typgenehmigungsverfahren bzw. Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge zufriedenstellend sind, sollten diese Informations- und Berichterstattungspflichten nicht mehr gelten.