Erwägungsgrund 5 32024R2895
Um für verzehrfertige Lebensmittel, die nicht für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind, und die das Wachstum von Listeria monocytogenes unterstützen können, dasselbe Gesundheitsschutzniveau von der Herstellung bis zum Vertrieb zu gewährleisten, sollte das Lebensmittelsicherheitskriterium „Listeria monocytogenes in 25 g nicht nachweisbar“ immer dann gelten, wenn diese Lebensmittel während ihrer Haltbarkeitsdauer in Verkehr gebracht werden und wenn der Lebensmittelunternehmer, der diese Lebensmittel hergestellt hat, nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen konnte, dass der Gehalt an Listeria monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KBE/g nicht überschreiten wird.