Erwägungsgrund 6 32024R2895
Damit die Lebensmittelunternehmer ausreichend Zeit haben, ihre Praktiken und Verfahren an die neue Anforderung anzupassen, sollte diese Verordnung nicht vor dem 1. Juli 2026 gelten.
Damit die Lebensmittelunternehmer ausreichend Zeit haben, ihre Praktiken und Verfahren an die neue Anforderung anzupassen, sollte diese Verordnung nicht vor dem 1. Juli 2026 gelten.