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Nach einigen Rechtsakten der Union sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gerichtliche Zuständigkeit für bestimmte Straftaten zu begründen, z. B. für Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen gemäß der Richtlinie (EU) 2017/541 oder der Fälschung des Euro gemäß der Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Fällen, in denen die Übergabe einer Person abgelehnt wird.
In der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Regeln zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der Union zum…
Im Interesse einer wirksamen Durchführung der in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehenen europäischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität der…
Da die EUStA bei nationalen Gerichten Anklage erheben soll, sollte ihre Zuständigkeit unter Verweis auf die strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten…
Insbesondere angesichts der Mobilität der Täter in Verbindung mit dem grenzüberschreitenden Charakter der in dieser Richtlinie definierten Straftaten sowie der…
Gemäß den Richtlinien 98/6/EG ‚ 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und…
Mit der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Regeln der Union zur Terrorismusbekämpfung festgelegt worden. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.