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Wenn dies aufgrund des Aufbaus ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren sowie für den sonstigen amtlichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesen Ersuchen eine oder mehrere zentrale Behörden benennen können. Diese zentralen Behörden könnten auch administrative Unterstützung leisten und Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen, um die Annahme von Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren zu erleichtern und zu fördern.
Jeder Mitgliedstaat kann eine oder mehrere zentrale Behörden benennen, die für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Ersuchen um Übertragung von…
Wenn es sich aufgrund des Aufbaus des innerstaatlichen Rechtssystems als erforderlich erweist, kann jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zentrale Behörden…
Für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Bescheinigungen mit Bezug auf Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen sollten die…
Ein Mitgliedstaat kann, wenn sich dies aufgrund der Organisation seines Justizsystems als erforderlich erweist, seine zentrale(n) Behörde(n) mit der…
Unbeschadet des Artikels 2 Buchstabe d kann jeder Mitgliedstaat eine zentrale Behörde oder, wenn sein Rechtssystem dies vorsieht, mehr als eine zentrale Behörde…
Um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zu erleichtern, sollte ein System der Zusammenarbeit zwischen den von den Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.