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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei der Anwendung dieser Verordnung den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen Rechnung getragen wird. Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 27. November 2013 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte schutzbedürftige Personen sind unter schutzbedürftigen verdächtigen oder beschuldigten Personen alle verdächtigen oder beschuldigten Personen zu verstehen, die aufgrund ihres Alters, ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung oder aufgrund irgendeiner möglichen Behinderung nicht in der Lage sind, einem Strafverfahren zu folgen oder tatsächlich daran teilzunehmen.
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass bei der Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere hinsichtlich des Rechts, in der Verhandlung anwesend zu…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass bei der Anwendung dieser Richtlinie die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Verdächtigen und schutzbedürftigen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass bei der Umsetzung dieser Richtlinie die besonderen Bedürfnisse von schutzbedürftigen Verdächtigen, beschuldigten Personen…
Ebenso sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bei der Anwendung dieser Verordnung die Verfahrensrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen in…
Diese Richtlinie sollte für natürliche Personen gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Sie sollte ab dem Zeitpunkt…
Die Mitgliedstaaten sollten praktische Regelungen für die Bereitstellung der Prozesskostenhilfe einführen. In diesen Regelungen könnte festgelegt werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.