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Ausgehend von der Definition der Zwangsarbeit im IAO-Übereinkommen Nr. 29, die auch in dieser Verordnung verwendet wird, legen die Indikatoren der IAO für Zwangsarbeit und die Leitlinien der IAO mit dem Titel „Hard to See, Harder to Count“ („Schwer zu erkennen, noch schwerer zu zählen“) die häufigsten Anzeichen für das mögliche Vorliegen von Zwangsarbeit dar und sollten bei der Durchführung dieser Verordnung berücksichtigt werden. Diese Indikatoren können jedoch unzulänglich sein, um von staatlichen Behörden auferlegte Zwangsarbeit festzustellen, die auf einer systemischen und globalen Zwangspolitik beruhen, für die zusätzliche, speziell entwickelte Indikatoren erforderlich sind.
Informationen über Risikoindikatoren für Zwangsarbeit, einschließlich darüber, wie diese Indikatoren zu bestimmen sind, die auf unabhängigen und nachprüfbaren…
„Zwangsarbeit“ Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne des Artikels 2 des IAO-Übereinkommens Nr. 29, einschließlich Zwangsarbeit von Kindern;
Alle Mitgliedstaaten haben die grundlegenden IAO-Übereinkommen im Bereich der Zwangsarbeit, nämlich das IAO-Übereinkommen Nr. 29 und das IAO-Übereinkommen Nr.…
Wie in der Präambel des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen (Nr. 29) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangsarbeit (im Folgenden…
Die Begriffsbestimmung von „von staatlichen Behörden auferlegte Zwangsarbeit“ sollte mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 105 im Einklang stehen, wonach konkret der…
Zwangsarbeit wirkt sich deutlich auf schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen wie Kinder, Frauen, Migranten, Flüchtlinge oder indigene Völker aus, weshalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.