Erwägungsgrund 14 32024R3015
Zentrale Prioritäten der Union, die im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 verankert sind, schließen die Förderung menschenwürdiger Arbeit und einer auf den Menschen ausgerichteten Zukunft der Arbeit unter Sicherstellung, dass die Grundsätze und die Menschenrechte geachtet werden, die Förderung des sozialen Dialogs sowie der Ratifizierung und wirksamen Umsetzung der einschlägigen IAO-Übereinkommen und -Protokolle sowie die Stärkung des verantwortungsvollen Managements in globalen Lieferketten und des Zugangs zum Sozialschutz ein.