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Die Wirtschaftsakteure sollten eine Überprüfung der Entscheidung durch federführend zuständige Behörden gemäß dieser Verordnung beantragen können, nachdem sie neue wesentliche Informationen vorgelegt haben, aus denen hervorgeht, dass die Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wurden oder ausgeführt werden sollten, im Einklang mit dem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten stehen. Die federführend zuständige Behörde sollte ihre Entscheidung für die Zukunft widerrufen, wenn die Wirtschaftsakteure nachweisen, dass sie dieser Entscheidung nachgekommen sind und Zwangsarbeit in Bezug auf die betreffenden Produkte in ihrer Geschäftstätigkeit oder Lieferketten beseitigt haben. Entscheidungen der federführend zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung sollten im Einklang mit den geltenden Unionsrecht und nationalen Recht gerichtlich überprüft werden.
Die federführend zuständige Behörde gewährt den von einer Entscheidung nach Artikel 20 betroffenen Wirtschaftsakteuren, jederzeit die Überprüfung dieser…
Es sollte der federführend zuständigen Behörde obliegen, auf der Grundlage aller Informationen und Beweismittel, die während der Untersuchung und der…
In einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollte die federführend zuständige…
Wenn die federführend zuständige Behörde feststellt, dass Wirtschaftsakteure gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten verstoßen haben,…
Vor der Einleitung einer Untersuchung sollte die federführend zuständige Behörde in der Lage sein, Informationen von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren und…
Die federführend zuständige Behörde sollte das Risiko der Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch Wirtschaftsakteure, die entweder einen Bezug zu den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.