Erwägungsgrund 12 32024R3015
Im Juli 2021 haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst Leitlinien über die Sorgfaltspflichten von EU-Unternehmen veröffentlicht, um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Risikos von Zwangsarbeit in ihren Geschäftsabläufen und Lieferketten zu ergreifen.