Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit sichergestellt ist, dass die Zollbehörden in der Lage sind, wirksam tätig zu werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die zusätzlichen Informationen zur Identifizierung des betreffenden Produkts genauer festzulegen, die die Wirtschaftsakteure den Zollbehörden in Bezug auf Produkte, die auf den Unionsmarkt gelangen oder diesen verlassen, übermitteln oder diesen zur Verfügung stellen sollten. Bei diesen Informationen sollte es sich um Informationen zur Identifizierung des betreffenden Produkts handeln, um Informationen über den Hersteller oder den Erzeuger und um Informationen über die Produktlieferanten handeln. Die Zollbehörden müssen in die Lage versetzt werden, rasch Informationen über bestimmte Produkte zu erhalten, die in den Entscheidungen der federführend zuständigen Behörden aufgeführt sind, um wirksam und zügig tätig zu werden. In solchen Fällen sollten delegierte Rechtsakte gemäß einem Dringlichkeitsverfahren erlassen werden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, im Einklang mit Artikel 33 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung dadurch zu ergänzen, dass…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, durch die die zollrechtlichen Vorschriften und deren Vereinfachung, die…
Um eine einheitliche und gleiche Behandlung der Beteiligten im Rahmen von Zollformalitäten und -kontrollen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtakte zu erlassen, in denen unter anderem Folgendes geregelt wird:…
Um eine Liste mit Indikatoren festzulegen, die bei der Bewertung und Vorbereitung des Berichts über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 herangezogen…
Zur Verwirklichung der in dieser Richtlinie festgelegten Ziele sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV auf die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.