Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 werden die Mehrjahresprogramme für Erhebungen für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren aufgestellt. Um die Herausforderungen bei der Durchführung der Mehrjahresprogramme für Erhebungen bewältigen zu können und den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden zu verringern, sollte dieser Zeitraum auf zehn Jahre verlängert werden, und es sollte eine Verpflichtung zur Überprüfung und Aktualisierung dieser Programme bestehen.
Die Kommission stellt — gegebenenfalls nach Anhörung der in Artikel 7 genannten einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union — ein mehrjähriges…
Die Kommission überprüft die Mehrjahresrichtprogramme mindestens vier Jahre nach ihrer Annahme gemäß dem in Artikel 15 Absatz 2 genannten Prüfverfahren und…
Die Durchführung dieser Verordnung sollte mittels Arbeitsprogrammen erfolgen. In Anbetracht des mittel- bis langfristigen Charakters der angestrebten Ziele, und…
Die Durchführung dieser Verordnung sollte mittels Arbeitsprogrammen erfolgen. In Anbetracht des mittel- bis langfristigen Charakters der angestrebten Ziele und…
Die Programmplanung der Tätigkeiten nach dieser Verordnung im Rahmen mehrjähriger und einjähriger Evaluierungsprogramme hat ihren Mehrwert für die…
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.