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In bestimmten Fällen ist es angezeigt, das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände aus bestimmten Drittländern in das Gebiet der Union abweichend von dem Verbot gemäß Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 oder den besonderen und gleichwertigen Anforderungen, die in dem gemäß Artikel 41 Absatz 2 erlassenen Durchführungsrechtsakt festgelegt sind, zuzulassen. Die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände sind derzeit in den Anhängen VI und VII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 aufgeführt. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen die Kommission Nachweise erhalten hat, die den Erlass befristeter Ausnahmen mit gleichwertigen oder strengeren Anforderungen als den in Artikel 41 der Verordnung (EU) 2016/2031 genannten Anforderungen rechtfertigen, oder in denen ein Drittland eine solche befristete Ausnahme beantragt und schriftliche Garantien dafür vorgelegt hat, dass die Maßnahmen, die es in seinem Hoheitsgebiet anwendet, das von diesen Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen ausgehende relevante Risiko wirksam verringern, und eine Bewertung ergeben hat, dass das Risiko für das Gebiet der Union durch die Anwendung bestimmter befristeter Maßnahmen gemäß Anhang II Abschnitt 1 Nummern 2 und 3 der Verordnung (EU) 2016/2031 auf ein annehmbares Maß reduziert werden kann.
Abweichend von Artikel 40 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 1 kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten befristete Ausnahmen von dem Verbot gemäß…
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten befristete Maßnahmen hinsichtlich des Einführens von aus Drittländern stammenden Pflanzen,…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Befristete Ausnahmen von den Verboten gemäß den Artikeln 40 und 42 und von den Anforderungen gemäß Artikel 41 (1)…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Auflistung…
Gemäß Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/2031 sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände von der Liste der Pflanzen,…
Es sollten Ausnahmen vom Verbot des Einführens von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union bzw. von den besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.