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Die Verordnung (EU) 2016/2031 enthält Vorschriften über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Diese Vorschriften umfassen die Einstufung und Auflistung geregelter Schädlinge, Anforderungen an das Einführen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände in das Gebiet der Union und ihre Verbringung innerhalb des Gebiets der Union, Erhebungen, Meldungen von Ausbrüchen, Maßnahmen zur Tilgung von Schädlingen, falls im Gebiet der Union festgestellt, und Zertifizierung.
ein Verbot des Einführens dieser Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände in das Gebiet der Union.
Die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Union vor der Einschleppung neuer Schädlinge zu schützen und…
Artikel 30 Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „Die genannten Maßnahmen dienen gegebenenfalls der Durchführung einer oder mehrerer der in Artikel 28…
Artikel 41 der Verordnung (EU) 2016/2031 enthält die Bestimmung, das Auftreten von Unionsquarantäneschädlingen auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen…
Im Zuge der Umsetzung dieser Bestimmung äußerten einige Mitgliedstaaten Zweifel am genauen Anwendungsbereich des Begriffs „Maßnahmen“ und insbesondere daran, ob…
Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Management des nicht hinnehmbaren Risikos von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sollten in dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.