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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Streitigkeit so lange in der mit dieser Verordnung eingerichteten Datenbank gespeichert, wie dies erforderlich ist, um die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, zu erreichen und um sicherzustellen, dass die betreffenden Personen Zugang zu den Daten haben und ihre diesbezüglichen Rechte ausüben können. Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 werden diese Daten spätestens sechs Monate nach Abschluss der Streitigkeit, dessen Datum der OS-Plattform mitgeteilt wurde, automatisch gelöscht. Die Kommission sollte die Nutzer der OS-Plattform mit laufenden Fällen rechtzeitig, in jedem Fall aber mindestens vier Monate vor der Einstellung der OS-Plattform, über die Einstellung dieser Plattform informieren. Die Kommission sollte den Nutzern der OS-Plattform, die Daten zu ihren Fällen abrufen möchten, Unterstützung anbieten.
Personenbezogene Daten können über die in Absatz 3 festgelegte Frist hinaus oder über die Frist nach Maßgabe der geltenden nationalen Rechtsvorschriften gemäß…
Alle Daten werden auf unbestimmte Zeit aufbewahrt. Der betreffende Beteiligte kann die Löschung personenbezogener Daten aus der Datenbank jedoch 18 Monate nach…
Wenn eine zuständige Behörde, benannte Stelle oder andere Einrichtung, die eine Warnmeldung im Sinne des Artikels 27 Absatz 1 oder 2 abgibt, feststellt, dass…
Die im Rahmen dieser Verordnung erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die in Absatz 2 genannten Zwecke erforderlich ist,…
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung verarbeitet werden, sollten gemäß den geltenden Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679…
Personenbezogene Daten sollten nur so lange im Verzeichnis oder bei der genannten Stelle gespeichert werden, wie dies erforderlich ist, um die Zwecke, für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.