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Die Verordnung (EU) 2023/1115 wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 37 erhält folgende Fassung: Aufhebung
Artikel 38 Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.