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Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Einziehung und Beschlagnahme, ergreifen, um den rechtswidrigen Ein- oder Ausgang von unter diese Verordnung fallenden Gasen und Erzeugnissen oder Einrichtungen oder in die Union und aus der Union zu verhindern. Die Wiederausfuhr illegal eingeführter Gase, Erzeugnisse oder Einrichtungen, die unter diese Verordnung fallen, sollte in jedem Fall untersagt werden.
Um sicherzustellen, dass Stoffe, Erzeugnisse und Einrichtungen, die unter diese Verordnung fallen und illegal in die Union eingeführt wurden, nicht wieder auf…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Bediensteten der Zollbehörden oder andere im Einklang mit den nationalen Vorschriften befugten Personen, die…
Um die Durchführung und wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten befugt sein, nichtkonforme Erzeugnisse…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen treffen, um das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von nicht vorschriftsmäßigen Messgeräten zu…
Zur Erleichterung der Zollkontrollen ist es wichtig, die Informationen festzulegen, die den Zollbehörden bei Ein- und Ausfuhren der unter diese Verordnung…
Um sicherzustellen, dass die vorliegende Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.