VERORDNUNG (EU) 2024/590 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Text von Bedeutung für den EWR)
Um das Bewusstsein für das GWP von ozonabbauenden Stoffen zu schärfen, sollte in dieser Verordnung neben dem Ozonabbaupotenzial der Stoffe auch ihr jeweiliges GWP aufgeführt werden.
Erwägungsgrund 7 32024R0590
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