Erwägungsgrund 4 32024R0590
Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates stellt unter anderem sicher, dass die Union die Bestimmungen des Protokolls einhält. Die Kommission kam in ihrer Evaluierung dieser Verordnung zu dem Schluss, dass die mit dieser Verordnung eingeführten Kontrollmaßnahmen im Allgemeinen weiterhin zweckmäßig sind, dass sie effizient sind und dass sie in erheblichem Maß zur Erholung der stratosphärischen Ozonschicht und zur Eindämmung der Klimaerwärmung beigetragen haben.