Erwägungsgrund 6 32024R0741
Um den Bürgern einen möglichst einfachen Zugang zum Amtsblatt zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es ferner angezeigt, den elektronischen Fassungen der wenigen nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 veröffentlichten gedruckten Ausgaben des Amtsblatts, denen Echtheit zukommt, den ausschließlichen Echtheitsstatus zu verleihen.