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Seit 2022 verzeichnen die Union und die meisten großen Volkswirtschaften plötzliche Anstiege der Zinssätze für alle Anleiheemittenten, einschließlich der Union. Infolgedessen werden die gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates im Rahmen des Unionshaushalts zu tragenden Finanzierungskosten für die Mittel, die im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union (European Union Recovery Instrument NextGenerationEU, im Folgenden „EURI“) aufgenommen wurden, die bei der Annahme im Dezember 2020 ursprünglich bei den MFR-Obergrenzen eingeplanten Schätzungen, die sich auf 2 332 Mio. EUR im Jahr 2025 (zu Preisen von 2018), 3 196 Mio. EUR im Jahr 2026 (zu Preisen von 2018) und 4 168 Mio. EUR im Jahr 2027 (zu Preisen von 2018) beliefen, voraussichtlich übersteigen.
Ab dem Jahr 2025 kann das EURI-Instrument für ein bestimmtes Jahr zur Finanzierung eines Teils der Kosten für der Zins- und Kuponzahlungen, die für die gemäß…
Der Unionshaushalt sollte die Union in die Lage versetzen, die notwendigen politischen Maßnahmen zur Reaktion auf neue Herausforderungen zu treffen und…
Folgende Artikel werden eingefügt: EURI-Instrument (1) Ab dem Jahr 2025 kann das EURI-Instrument für ein bestimmtes Jahr zur Finanzierung eines Teils der Kosten…
Angesichts der ungewissen künftigen Entwicklung der Zinssätze unter sich verändernden Marktbedingungen sowie des Gesamtbedarfs an Mitteln für die Finanzierung…
Das Europäische Parlament und der Rat haben im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates…
Die in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 vorgesehenen Mittel werden angesichts der generellen Ausgabenprioritäten der Union stark beansprucht. Es ist daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.