Erwägungsgrund 5 32020D2053
Das derzeitige System zur Bestimmung der MwSt-Eigenmittel wurde vom Rechnungshof, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten wiederholt als überkomplex kritisiert. Der Europäische Rat hat daher auf seiner Tagung vom 17. bis 21. Juli 2020 in seinen Schlussfolgerungen festgehalten, dass es angebracht ist, die Berechnung dieser Eigenmittel zu vereinfachen.