Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte die Umsetzung der Ziele der STEP überwachen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele der Union nachzuverfolgen. Diese Überwachung sollte gezielt und in einem angemessenen Verhältnis zu den im Rahmen der STEP durchgeführten Tätigkeiten erfolgen, damit keine Überregulierung stattfindet und insbesondere den Begünstigten der Finanzierung kein Verwaltungsaufwand entsteht. Im Interesse der Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgern sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der STEP im Rahmen der jeweiligen Programme, über die nach Programm aufgeschlüsselten STEP-Gesamtausgaben und über die STEP-Leistung auf der Grundlage der in diesen Programmen vorgesehenen Leistungsindikatoren Bericht erstatten. Es sollten – sofern verfügbar – Informationen über den qualitativen und quantitativen Beitrag der STEP zu grenzübergreifenden Projekten und zu Projekten pro Mitgliedstaat vorgelegt werden.
Auf der Grundlage der Überwachungsrahmen der in Artikel 3 genannten Unionsprogramme überwacht die Kommission die Durchführung der STEP und misst, inwieweit die…
Die STEP sollte wirksam, effizient, fair und transparent umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission mit der Vergabe und Förderung des…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Es sollte ein solider, auf Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren gestützter Überwachungsrahmen eingeführt werden, um die Fortschritte im Hinblick auf die…
Im Rahmen des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die erzielten Fortschritte überwachen und der Kommission jährlich…
Die Kommission überwacht die Durchführung des Instruments und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.