Erwägungsgrund 14 32021R0240
Technische Unterstützung sollte auf Antrag bereitgestellt werden, um die Durchführung von auf Initiative von Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, von Reformen im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung, insbesondere von Reformen, mit denen die länderspezifischen Empfehlungen wirksam umgesetzt werden, oder von Maßnahmen zur Umsetzung des Unionsrechts sowie von Reformen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Programmen zur wirtschaftlichen Anpassung zu unterstützen. Mit dem Instrument sollte auch technische Unterstützung bei der Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung und Überarbeitung von Aufbau- und Resilienzplänen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 geleistet werden.