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Handelspräferenzen können lediglich Ländern und Gebieten gewährt werden, die eine Zollverwaltung besitzen.
Um in den Genuss der Zollpräferenzen kommen zu können, müssen die Waren, für die die Zollpräferenzen beantragt werden, ihren Ursprung in einem begünstigten Land…
Ein förderfähiges Land kommt in den Genuss der im Rahmen der allgemeinen Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a vorgesehenen Zollpräferenzen, es sei denn,
Um in den Genuss der Zollpräferenzen kommen zu können, müssen die Waren, für die die Zollpräferenzen beantragt werden, ihren Ursprung in einem begünstigten Land…
Ein förderfähiges Land kommt in den Genuss der im Rahmen der EBA vorgesehenen Zollpräferenzen, wenn dieses Land zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehört.
Ein förderfähiges Land kommt in den Genuss der im Rahmen der Standard-APS-Regelung vorgesehenen Zollpräferenzen, sofern nicht Folgendes zutrifft:
Die Zollpräferenzen im Rahmen dieser Verordnung gelten für die Einfuhren von Waren, auf die die Regelungen anwendbar sind, die das begünstige Ursprungsland in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.