Erwägungsgrund 4 32024R0843
Diese Fehlübersetzungen gehen auf zwei Rechtsakte der Kommission, nämlich die Verordnungen (EU) Nr. 1129/2011 und (EU) 2015/647, zurück. Daher erlässt die Kommission auf der Grundlage der ihr vom Europäischen Parlament und vom Rat in Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 übertragenen Befugnisse zur Änderung der genannten Verordnung diesen Berichtigungsrechtsakt.