Erwägungsgrund 5 32024R0843
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen den Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, die vor dem Erlass der Verordnungen (EU) Nr. 1129/2011 und (EU) 2015/647 abgegeben wurden —