Erwägungsgrund 2 32024R0868
Durch den Beschluss 2009/917/JI des Rates wurde das Zollinformationssystem (ZIS) eingerichtet, dessen Zweck es ist, die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Zuwiderhandlungen gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem die Daten schneller zur Verfügung gestellt werden, und auf diese Weise die Effizienz der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten zu steigern. Das ZIS besteht aus einer zentralen Datenbank, in der personenbezogene Daten wie Namen und Vornamen, Anschriften, Nummern von Identitätsnachweisen in Bezug auf Waren, Transportmittel, Unternehmen oder Personen sowie beschlagnahmte, sichergestellte oder eingezogene Gegenstände und Bargeld erfasst werden. Die zentrale Datenbank wird von der Kommission verwaltet, die keinen Zugang zu den darin gespeicherten personenbezogenen Daten hat. Die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden haben das Recht auf Zugang zur zentralen Datenbank und können Daten in sie eingeben und die in ihr gespeicherten Daten abfragen. Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) haben im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate und zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf Zugang zu den Daten, die die von den Mitgliedstaaten benannten Behörden in die zentrale Datenbank eingegeben haben, und auf Abfrage dieser Daten.