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Personenbezogene Daten dürfen auf der EU-Zolldatenplattform nicht länger als es für ihre Verarbeitung erforderlich ist und in jedem Fall nicht länger als zehn Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie auf der EU-Zolldatenplattform erfasst werden, gespeichert werden. In den Fällen gemäß Artikel 68 und in Bezug auf vom OLAF, von der EUStA oder von zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeleitete Untersuchungen bzw. Ermittlungen, von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren und Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in denen personenbezogene Daten der in Artikel 44 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Kategorien betroffen sind, dürfen diese Daten erforderlichenfalls für die Zwecke dieser Untersuchungen bzw. Ermittlungen oder Verfahren länger als zehn Jahre aufbewahrt werden.
Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Speicherfrist werden die personenbezogenen Daten gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gegebenheiten gelöscht oder anonymisiert.
Der für den betreffenden Datenverarbeitungsvorgang Verantwortliche oder der gemeinsam Verantwortliche führt regelmäßige Überprüfungen der auf der EU-Zolldatenplattform gespeicherten Daten durch, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als erforderlich gespeichert werden.
Die EU-Zolldatenplattform sollte personenbezogene Daten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren speichern. Dieser Zeitraum ist gerechtfertigt, da die…
Aus dem Zollinformationssystem kopierte personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Erfüllung des Zwecks, zu dem sie kopiert wurden,…
Artikel 14 erhält folgende Fassung: In das Zollinformationssystem eingegebene personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Verwirklichung…
Bei den an die EU-Zolldatenplattform übermittelten Daten handelt es sich größtenteils um nicht personenbezogene Daten, die von den Wirtschaftsbeteiligten für…
In das Zollinformationssystem eingegebene personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Verwirklichung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten…
Die EU-Zollbehörde darf auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten, einschließlich personenbezogener Daten und sensibler Geschäftsdaten, ausschließlich im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.