Erwägungsgrund 21 32024R0903
Bei der Interoperabilitätsbewertung sollten die Auswirkungen der geplanten verbindlichen Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste auf die grenzüberschreitende Interoperabilität bewertet werden, z. B. unter Berücksichtigung des Ursprungs, der Art, der Besonderheiten und des Ausmaßes dieser Auswirkungen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte bei der Festlegung der geeigneten Maßnahmen, die zur Einrichtung oder Änderung der verbindlichen Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste getroffen werden müssen, berücksichtigt werden.