Erwägungsgrund 48 32024R0982
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 2. März 2022 eine Stellungnahme abgegeben —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 2. März 2022 eine Stellungnahme abgegeben —