Erwägungsgrund 6 32025R1112
Am 30. Juni 2016 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von 2-Methyl-1-(2-(5-(p-tolyl)-1H-imidazol-2-yl)piperidin-1-yl)butan-1-on (FL-Nr. 16.134) als Aromastoff in Lebensmitteln gestellt, die unter die Lebensmittelkategorie 05.3 (Kaugummi) fallen, die in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe aufgeführt sind. Der Antrag wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gemeldet, die um ein Gutachten ersucht wurde. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend auch den Mitgliedstaaten zugänglich.