Erwägungsgrund 8 32025R1150
Die beantragte Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A führt dazu, dass die Menge des maximalen Restgehalts, die sich in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung ergibt, der von der Behörde im Jahr 2010 bewerteten Menge entspricht. Darüber hinaus gelten die in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zulässigen Höchstgehalte an Vitamin C und Natrium für deren Vorhandensein unter Berücksichtigung aller Quellen, einschließlich dem Restgehalt von Lebensmittelzusatzstoffen. Deshalb dürfte die vorgeschlagene Ausweitung der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.