Erwägungsgrund 9 32025R1150
Daher sollte die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Antioxidationsmittel in Präparaten aus mikroverkapseltem Vitamin-A für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung in einer Höchstmenge von 50000 mg/kg und mit einem maximalen Restgehalt von 1 mg/l in diesen Lebensmitteln zugelassen werden.