Erwägungsgrund 5 32025R1153
Unter diesen Umständen und um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine abzumildern, sollten Einfuhren in die Union von Waren mit Ursprung in der Ukraine zum Nutzen der Ukraine von den Überwachungs- und Schutzmaßnahmen der Union ausgenommen werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, bestimmte Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/478 im Hinblick auf Einfuhren aus der Ukraine auszusetzen.