Erwägungsgrund 8 32025R1153
Da die Verordnung (EU) 2024/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates, die unter anderem eine der vorliegenden Verordnung gleichwertige Wirkung entfaltet, am 5. Juni 2025 ausläuft, sollte die vorliegende Verordnung am 6. Juni 2025 in Kraft treten —