Verordnung (EU) 2025/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2025 zur Aussetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/478 im Hinblick auf die Einfuhr ukrainischer Waren in die Union
Diese Verordnung sollte drei Jahre lang gelten.
Erwägungsgrund 7 32025R1153
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